Wir legen großen Wert auf unseren Kundenservice und unsere Detailgenauigkeit, um sicherzustellen, dass der Autokauf für Sie zu einem angenehmen Erlebnis wird. Unser Ziel ist es, den gesamten Prozess stressfrei zu gestalten, damit Sie die Freude am Abholen Ihres neuen Fahrzeugs mit minimalem Aufwand genießen können.
Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Unternehmen für Ihre Bequemlichkeit Lieferdienste über unser internes Logistiknetzwerk anbietet. Unsere interne Logistik ermöglicht Lieferungen in ganz Europa. Sollte sich der Käufer für eine Lieferung entscheiden, bieten wir für alle Transaktionen eine 7-tägige Inspektionsfrist mit Rückgaberecht. Falls das Fahrzeug nicht genau wie beschrieben ist oder der Käufer vom Kauf zurücktritt, wird im Transaktionsvertrag und auf der Rechnung eindeutig angegeben, dass der Käufer innerhalb von 48 Stunden nach seiner endgültigen Entscheidung eine volle Rückerstattung einschließlich der Lieferkosten erhält.
Ab dem 20.05.2023 werden alle Kunden außerhalb Dänemarks ihre Fahrzeugreservierungen auf unser Bankkonto in Deutschland (unserem Hauptfinanzbüro) einzahlen. Durch die Nutzung unseres Deutsche Bankkontos profitieren wir von niedrigeren Banküberweisungsgebühren im Vergleich zu Dänemark. Da Bankgebühren je nach Land variieren, können sie erhebliche Auswirkungen auf unsere Geschäftsausgaben haben, insbesondere bei einer hohen Anzahl von Zahlungen. Durch die Wahl des Deutsche Bankkontos können wir diese Transaktionskosten minimieren und unsere finanziellen Abläufe optimieren.
Bitte beachten Sie, dass Barzahlungen nicht akzeptiert werden. Alle Transaktionen werden per Banküberweisung auf das Bankkonto der Treuhandgesellschaft in Euro abgewickelt.
Für weitere Details zum Verfahren ermutigen wir Sie, sich mit einem unserer Verkaufsmitarbeiter in Verbindung zu setzen, der Ihnen den gesamten Prozess gerne erläutern wird.
Wenn Sie weitere Informationen oder eine Klärung benötigen, steht Ihnen unser engagiertes Kundenserviceteam jederzeit zur Verfügung.
Wir danken Ihnen, dass Sie sich für unser Unternehmen als Ihren vertrauenswürdigen Partner entschieden haben.
* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unterwww.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.